Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Hendrik Sudahl und möchte Ihnen einige wichtige Informationen bezüglich des Anhängerverleihs mitteilen. Es ist zunächst erwähnenswert, dass mein Gewerbe sich noch in den Anfängen befindet, und die Anzahl der verfügbaren Anhänger noch begrenzt ist.
Da ich das Anhängerverleihgeschäft neben meiner Vollzeittätigkeit und Abendschule führe, bitte ich Sie höflich darum, sich im Voraus bei mir zu melden, wenn Sie einen Anhänger ausleihen möchten.
Es existieren gesetzliche Vorgaben, die beim Verleih eines Anhängers zu beachten sind. Nach diesen Vorschriften darf ein Anhänger lediglich von einem Zugfahrzeug gezogen werden, das eine Mindestanforderung an Anhängelast erfüllt, die dem Gesamtgewicht des Anhängers entspricht. Hier ein anschauliches Beispiel:
Ein Volkswagen Golf IV mit einer zulässigen Anhängelast von 1200 kg darf folglich keinen 1500 kg schweren Anhänger ziehen. Demnach ist es mir nicht gestattet, Ihnen einen solchen Anhänger zu vermieten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Sudahl
Montag: Von 17:00 - 21:00 Uhr
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Von 17:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: Ganztägig
Samstag: Von 13:00 - 21:00 Uhr
Sonntag: Ganztägig